Back to Top

Jugendliche im Irrland

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer Aufsichtsperson gestattet.

Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht während des gesamten Besuches sorgfältig wahrzunehmen haben. Sie tragen die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Eltern werden nicht von der Aufsichtspflicht entbunden!

Promenade im Irrland

Irrland.de