Köln, den 16.05.2012 08:00 Uhr | Pressemeldung: 041/2012
Die Bezirksregierung Köln hat ein verändertes Planungskonzept für eine mögliche Erweiterung des Freizeitparks in Brühl entwickelt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Erweiterung in zwei Stufen erfolgen sollte. Während an der ersten Stufe festgehalten wird, soll jetzt die zweite Stufe entfallen. Dies ist das Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren. Die beteiligten öffentlichen Stellen und die Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 10.02.2012 die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Insgesamt gingen 32 Stellungnahmen öffentlicher Stellen und 223 Stellungnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern ein. Darüber hinaus wurden der Bezirksregierung 1.854 Unterschriften aus der Öffentlichkeit übergeben, die sich gegen die Planung richten.
Der Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen soll noch vor den Sommerferien mit den beteiligten öffentlichen Stellen erörtert werden.
Nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen schlägt die Bezirksregierung vor, an der ersten Stufe der Erweiterung unverändert festzuhalten. Dabei handelt es sich um ca. 15ha westlich des Freizeitparks und ca. 4ha östlich des Freizeitparks. Für die erste Stufe spricht aus Sicht der Bezirksregierung weiterhin, dass verträglichere Alternativen fehlen und das Unternehmen für die Region wirtschaftlich und touristisch bedeutsam ist. Die Bezirksregierung sieht die mit der ersten Stufe verbundenen Konflikte als grundsätzlich lösbar an. Trotz des damit einhergehenden Verlustes eines festgesetzten Naturschutzgebietes, beabsichtigt die Bezirksregierung Köln dem Unternehmen diese Erweiterungsmöglichkeit einzuräumen.
An der ursprünglich geplanten zweiten Erweiterungsstufe soll nicht festgehalten werden. Dies betrifft eine Fläche von ca. 10ha westlich der L194. Hier folgt die Bezirksregierung den Bedenken von beteiligten Fachbehörden und Bürgerinnen und Bürgern. Der Bewertung liegt im Wesentlichen die überörtliche Bedeutung des zusammenhängenden und unzerschnittenen Waldgebiets zugrunde. So wird die fachliche Einschätzung nachvollzogen, wonach der großflächige Wald-Seenbereich westlich der L194 eine über die Region hinaus einzigartige Charakteristik aufweist und ein wichtiger Bestandteil des landesweiten Biotopverbunds ist. Die Fläche der zweiten Stufe erfüllt darüber hinaus als Teil der Kernzone des Naturparks Rheinland eine überörtlich bedeutsame Erholungsfunktion für die Menschen in einem dicht besiedelten Raum. Mit dem Vorschlag der Bezirksregierung werden die in den Stellungnahmen geäußerten Befürchtungen hinsichtlich der topographisch erhöhten Lage berücksichtigt. Wegen des höheren Standortes könnten sich Lärm- und Lichtemissionen sowie Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes weit über die Erweiterungsfläche der zweiten Stufe hinaus und bis in die Siedlungsbereiche auswirken.
Der Regionalplanung kommt eine besondere Verantwortung zur nachhaltigen Sicherung der überörtlich bedeutsamen Freiraumzusammenhänge zu. Daher stuft die Bezirksregierung Köln nach dem durchgeführten Beteiligungsverfahren eine Erweiterung des Freizeitparks in Bereiche westlich der L194 (zweite Erweiterungsstufe) als nicht vertretbar ein.
Eine weitere Änderung des Planentwurfs betrifft das Thema der Eingriffskompensation. Zahlreiche Stellungnahmen kritisieren, dass der Regionalplanentwurf keine Möglichkeit vorsieht, den Verlust von Waldflächen eingriffsnah, möglichst im Stadtgebiet Brühl, auszugleichen. Die Bezirksregierung greift hier eine Anregung des Rhein-Erft-Kreises auf. Danach soll mit einer ca. 10ha umfassenden Erweiterung der Waldbereichsdarstellung westlich von Brühl-Pingsdorf ein regionalplanerisches Angebot geschaffen werden, um die erforderlichen Ersatzaufforstungen für die Maßnahmen aus der ersten Stufe in räumlichem und funktionalem Zusammenhang umsetzen zu können.
Die veränderten zeichnerischen Darstellungen des Vorschlags zum Ausgleich der Meinungen sind in den beigefügten Karten dargestellt.
Herausgeber: Pressestelle der Bezirksregierung Köln